Drapchi - das gefürchtetste Gefängnis Tibets II

 

 

 

Gesundheitsfürsorge und Ernährung

Die kleine dem Drapchi Gefängnis angeschlossene Krankenstation bietet nur eine begrenzte medizinische Versorgungsmöglichkeit. Die Aufseher und Sanitäter weigern sich vielfach, erkrankte politische Gefangene zu behandeln, mit der Begründung, sie würden nur vorheucheln, krank zu sein. Wenn einige ernstlich erkrankte Patienten ab und zu mal tatsächlich behandelt wurden, so brachte ihnen dies nur kurzweilige Erleichterung, aber keine anhaltende Besserung oder Genesung. Erst wenn ein Patient im Koma liegt oder dem Tode nahe ist, wird er in das PAP Hospital in der Nähe des Gefängnisses eingeliefert. Gefangene in einem lebensbedrohlichen Zustand oder die sehr schwere Krankheiten haben, deren Behandlung zu kostspielig sein könnte, werden auch häufig aus medizinischen Gründen entlassen. Alle von den Angehörigen in der Folge unternommenen Heilungsversuche erweisen sich häufig als nutzlos und der Patient erliegt meistens allmählich seinem Leiden. Andere bedürfen noch lange Zeit nach ihrer Entlassung ärztlicher Behandlung, was eine enorme Belastung für die ohnehin schon mageren Geldmittel der Familie bedeutet. Die meisten Todesfälle im Drapchi Gefängnis sind der exzessiven Folterung bei unzulänglicher oder ganz fehlender medizinischer Betreuung zuzuschreiben.

Die Gefängnisverpflegung entspricht nicht einmal der von der chinesischen Regierung festgesetzten Mindestnorm. Bei ihren monatlichen Besuchen im Gefängnis dürfen Verwandte den Häftlingen Lebensmittel mitbringen, wenn sie den erforderlichen Ausweis vorlegen. Die Gefängnisaufseher können jedoch unter dem geringsten Vorwand das Besucherrecht verweigern oder die Menge der Esswaren, welche die Angehörigen mitbringen dürfen, einschränken.

Die Kost der Häftlinge besteht aus schwarzem Tee und einem tingmo (kleines Dampfbrötchen) zum Frühstück, leicht gedünstetem Gemüse mit entweder einem tingmo oder etwas Reis zum Mittagessen und wässriger Gemüsesuppe mit einem tingmo zum Abendessen. Wegen der ungenügenden Essensrationen leiden viele Häftlinge unter Ernährungsmängeln. Auch kranke Häftlinge bekommen dieselbe kümmerliche Kost, so dass sich ihr Zustand noch verschlimmert und sie fast keine Chance auf Genesung haben.

 

Die Proteste vom Mai 1998

 

Der grösste und zugleich am brutalsten niedergeschlagene aller Proteste innerhalb der Haftanstalt Drapchi ereignete sich in den ersten vier Tagen des Monats Mai 1998. Fast jeder Häftling war an den Protesten beteiligt, die zum Tod von acht Tibetern und zu schweren Verletzungen, Einzelhaft und Urteilsverlängerungen vieler anderer führten. Dennoch stritten die Chinesen in einem Schreiben an den UN Sonderberichterstatter im Februar 1999 ab, dass es derartige Vorfälle gegeben habe.

Am 8. Mai 2000 räumte China schliesslich bei einer Sitzung des UN Komitees gegen Folter in Genf den Vorfall mit den Gefangenen-Demonstrationen in Drapchi von Anfang Mai 1998 ein. So erklärte der chinesische Delegierte dem Komitee: „Als das Gefängnis Anfang Mai 1998 einen Flaggenappell abhielt, der zu dem Gefängnisprogramm politischer Erziehung gehört, erdreistete sich eine Handvoll krimineller Straftäter ganz unverfroren, separatistische Parolen zu schreien und die Polizeibeamten der Haftanstalt zu beleidigen, zu belagern und anzugreifen. Sie zertrümmerten und zerstörten auch Einrichtungen der Anstalt und brachten die normale Ordnung im Gefängnis gründlich durcheinander. Die Polizeikräfte der Anstalt ergriffen gemäss den Vorkehrungen der Gefängnisverordnung die notwendigen Massnahmen, um der Lage Herr zu werden. Während sie die Lage unter Kontrolle brachten, gab es keine Todesfälle durch Misshandlung. Da einige Akte der Straftäter eine Übertretung der Regeln der Gefängnisadministration und eine Aufhetzung anderer zur Spaltung des Landes darstellten, wurden diese Kriminellen gemäss dem Gesetz mit zusätzlichen Strafen belegt“.

Folgendes trug sich nach Aussage tibetischer politischer Häftlinge, die dem „Patriotismus Erziehungsprogramm des Gefängnisses“ unterzogen wurden, am 1. und 4. Mai 1998 zu.

Am 1. Mai 1998 plante die Obrigkeit zum Internationalen Arbeitstag eine Zeremonie, zu der auch ein Flaggenappell und Vorführen militärischer Übungen durch die Insassen gehörte. Um 10 Uhr früh wurden alle nicht-politischen Häftlinge und über 60 weibliche politische Gefangene der neuen rukhag #3, sowie 60 männliche politische Gefangene der neuen rukhag #5 in den grossen Hof der Strafanstalt geschickt. Die Häftlinge der alten rukhags #3 und #5 waren ausgeschlossen, weil sie in der Vergangenheit zuweilen Tendenzen politischer Agitation im Gefängnis gezeigt hatten. Bewaffnete Aufseher umgaben die Häftlinge und ein speziell ausgerüstetes Sonderkommando von PSB Kräften war zur Kontrolle der weiblichen Gefangenen bereitgestellt. Auch Kameraleute und Journalisten waren anwesend, sowie der Direktor des chinesischen Gefängniswesens und der Leiter der Anstalt Drapchi.

Auf dem Weg zu dem Versammlungsplatz mussten die Häftlinge im Takt mit ihrem Schritt die Standardparolen über das Umdenken wiederholen, wonach sie vor dem Flaggenpostament in Reih und Glied aufgestellt wurden. Sie sollten nun das chauvinistische Lied „Sozialismus ist gut“ singen, worauf unter den Klängen der chinesischen Nationalhymne die chinesische Flagge in die Höhe gezogen wurde. Unterdessen sprangen Karma Dawa und Karma Sonam, zwei nicht-politische Häftlinge, aus der Reihe und begannen Unabhängigkeitsparolen zu rufen und das Hissen der chinesischen Fahne auf tibetischem Boden zu tadeln. Die anderen Häftlinge fielen prompt ein, und die zwei Anstifter verteilten zudem Flugblätter mit denselben Slogans. Kurzzeitig geriet die Szene ausser Kontrolle, dann wurden die weiblichen Insassen jedoch schnell überwältigt, denn jeder Polizist des Sonderkommandos stürzte sich auf die ihm zugeteilte Gefangene und stopfte ihr den Mund zu, damit sie nicht mehr schreien konnte. Geschwind war die PAP zur Stelle und drosch wild auf die aufbegehrenden Häftlinge ein. Auch Warnschüsse in die Luft wurden abgegeben.

Karma Dawa und Karma Sonam wurden grausamst misshandelt und ebenso wie viele andere Häftlinge in Einzelzellen gesperrt, während die übrigen Insassen in ihre jeweiligen Zellen zurückgejagt wurden. Anders als bei früheren Vorfällen dieser Art, als die Gefangenen gefesselt im Freien gelassen wurden, kamen noch am selben Abend Arbeiter, um Badezimmer, Läden und Verhörkammern in Einzelhaftzellen umzuwandeln. Lobsang Lungtok, ein 26-jähriger Mönch von Kloster Gaden, und Phuntsok Wangchung, ein Student aus der Region Lhoka, wurden kurz darauf in die berüchtigte Strafanstalt Powo Tramo verlegt.

Die Insassen der alten rukhag #3 verfolgten das ganze Geschehen von ihren Zellenfenstern aus. Sie zogen jedoch schnell ihre Köpfe weg, als sie Schüsse hörten, denn sie fürchteten durch die Überwachungskameras identifiziert und später bestraft zu werden. Die gemassregelten Insassen der neuen rukhag #3 wurden daraufhin in den Hof zurückgebracht und mit elektrischen Schlagstöcken, mit sand-gefüllten Plastikrohren, Gürtelschnallen und Gewehrenden geschlagen. 16 Gefangene, die besonders eifrig demonstriert hatten, wurden in Isolationszellen gesperrt. 13 von ihnen blieben sieben Monate eingeschlossen, während drei nach drei Monaten herauskamen, nur um ihre Hafturteile verlängert zu sehen.

Die Schläge und Misshandlungen gingen drei Stunden so fort. Die für ihre Brutalität berüchtigte Gefängniswärterin Pema Bhuti schrie die Gefangenen an, sie würden im Gefängnis zu gut ernährt und hätten viel zu gute Kleider bekommen und daher überschüssige Kraft zum Protestieren. Als die Häftlinge in ihre Zellen zurückkehrten, wurden ihnen noch ihre dünnen Matratzen weggenommen, so dass sie auf dem blossen Zementfussboden schlafen mussten. Am selben Abend traten die Insassen der neuen rukhag #3 aus Protest gegen die Misshandlung und die Verfrachtung ihrer Gefährtinnen in Einzelhaft in den Hungerstreik, der sechs Tage dauern sollte.

Drei Tage später, am 4. Mai 1998, beabsichtigte die Gefängnisleitung anlässlich des Internationalen Jugendtages eine fast gleiche Zeremonie abzuhalten. Wieder waren Kameraleute zu der Versammlung im Gefängnishof anwesend, sowie der Direktor der TAR Gefängnisbehörde und eine Abordnung von leitenden PSB Kadern. Abgesehen von den Insassen der alten rukhags sollten alle Häftlinge zu dem Ereignis erscheinen. Aber nur 20 weibliche Häftlinge wurden ausersehen, weil die anderen durch den Hungerstreik zu geschwächt waren, und selbst die zur Teilnahme an der Zeremonie ausgewählten mussten zum Hof geführt werden.

Wieder wurden die Gefangenen um 10 Uhr vor dem Flaggenpodest aufgereiht. Überraschenderweise riefen die Häftlinge, während die Flagge hochgezogen wurde, wieder Unabhängigkeitsparolen, diesmal angeführt von Lobsang Gelek, einem Mönch des Klosters Khangmar. Vorsichtshalber war bereits ein grosses Aufgebot an Wachen und PAP Soldaten bereitgestellt worden, um einen Protestausbruch wie bei der vorhergehenden Zeremonie zu verhindern. Das PAP Personal ist in speziellen Techniken zur Verabreichung physischer Massregelung ausgebildet, und viele ehemalige Gefangene können bezeugen, dass ihre Schläge anders und viel brutaler als die von den normalen Gefängniswachen ausgeteilten sind. Mit elektrischen Schlagstöcken, Eisenstangen und hölzernen Polizeiknüppeln bewaffnet, kesselten sie das ganze Gelände ein.

Als die ersten Protestrufe ertönten, feuerten die PAP Soldaten und die Gefängniswachen sofort Warnschüsse in die Luft und stürzten herbei, um die Protestanten zu schlagen. Die auf dem Hof anwesenden PSB Kader mussten sich schnellstens in Sicherheit bringen, weil sie gerade in der Schusslinie standen. Die weiblichen Häftlinge, die zu schwach zum Protestieren waren, wurden sofort in ihre Zellen abtransportiert, in denen sie zusammen mit einigen Wachen eingesperrt wurden. Die männlichen politischen Häftlinge wurden, nachdem sie schreckliche Schläge erlitten, auf den Hof zurückgetrieben. Die 6 als die aktivsten befundenen kamen in Einzelhaftzellen. Die übrigen wurden in ihre Zellen zurückgeschafft, worauf jeder Häftling einzeln vernommen wurde. Von Paljor, einem für seine Grausamkeit berüchtigten Aufseher, gefoltert, gab Ngawang Tensun zu, dass er mitgemacht hatte, doch fügte er hinzu, er würde dasselbe ohne weiteres noch einmal tun. Nach weiteren Misshandlungen wurde er in Einzelhaft gesetzt. Einige andere Häftlinge, die am 1. Mai in Einzelhaft gesperrt worden waren, wie Norbu Phuntsok, Migmar, Kapasang, wurden nun in das PSB Haftzentrum der TAR und das PSB Haftzentrum von Lhasa transferiert. Zudem wurden die Zellen in den einzelnen rukhags umstrukturiert, so dass bisherige Freunde voneinander getrennt wurden, was für die Häftlinge, die in den zwei Tagen schwere Verwundungen erlitten hatten, noch zusätzliche Einsamkeit und Traurigkeit bedeutete.

Die Insassen der alten rukhag #3 verfolgten die Zeremonie von ihren Fenstern aus. Als der Protest anfing, fielen sie spontan in den Sprechchor ein und zerbrachen die Fensterscheiben. Da der Protest spontan erfolgte, herrschte etwa eine halbe Stunde lang Verwirrung, bis die Wachen die Häftlinge überwältigen konnten. Dreieinhalb Stunden lang nahmen sich PAP Soldaten und Wachen die Gefangenen einzeln vor, um sie in ihren Zellen und im Hof zu misshandeln.

Pema Bhuti tat sich wieder durch Grausamkeit und Zynismus hervor und wiederholte ihre Vorwürfe, die Nonnen bekämen zu viel Essen und zu gute Kleider. Sie schlug eigenhändig jede Gefangene und sonderte dann diejenigen zu besonderer Bestrafung aus, gegen sie ohnehin schon Groll hegte, was zehn waren, und sie beschuldigte Ngawang Sangdrol und Lobsang Choekyi, den Protest vom Zaun gebrochen zu haben. Ngawang Sangdrol wurde so sehr misshandelt, dass sie bewusstlos umfiel und mehrere Wunden am Kopf davontrug. Als Phuntsok Pema versuchte, sie vor weiteren Grausamkeiten zu schützen, wurde sie selbst so brutal geschlagen, dass sie sich nicht mehr bewegen konnte. Die Opfer wurden dann ohne irgendwelche medizinische Betreuung in ihre Zelle gesperrt. Ngawang Choezom (Laienname Pasang Lhamo) und Ngawang Tenzin (Laienname Lhadrol) kamen in Einzelhaftzellen, während Lobsang Choekyi zu zwei Monaten Isolationshaft in das Gutsa Haftzentrum verlegt wurde. Später kam sie nach Drapchi zurück.

Die Insassen der alten rukhag #5 wurden ebenfalls von der Zeremonie ausgeschlossen, aber sie hatten keinen direkten Ausblick auf das Geschehen, wie die weibliche Abteilung. Als die Häftlinge der neuen rukhag #5 jedoch zurückgetrieben wurden, hörten sie den Krach und starteten sofort ihren eigenen Protest. Aufgebracht durch das, was draussen im Hof vor sich ging, zerbrachen die Häftlinge, angeführt von Ngawang Sungrab und Ngawang Dorjee, die Haupttür ihrer Abteilung. Nun stürzten von dem Lärm alarmiert die Wachen herbei und feuerten in die Luft. Der Chinese Zhu Xiofeng schoss jedoch direkt auf die randalierenden Häftlinge und traf Ngawang Sungrab in den Bauch. Ein Mitgefangener versuchte die Blutung mit einem Stück Tuch zu stoppen, was aber erfolglos war. Ein Mönch von Gaden Jamyang wurde ins Gesicht geschossen, so dass auch er heftig zu bluten begann.

An diesem Punkt versuchte Tanak Jigme Sangpo einzugreifen. Er wollte die Gefangenen beruhigen und forderte sie auf, in ihre Zellen zurückzukehren. Aber schon kreisten die PAP Soldaten die Häftlinge ein und bedrohten sie mit ihren Gewehren. Dann droschen sie auf sie ein und stiessen sie herum, so dass Tanak Jigme Sangpo zu Boden geworfen wurde. Wütend schnappte der Gaden Mönch Dawa eine Handvoll Erde und warf sie den Wachen ins Gesicht. Zur Vergeltung wurde er gleich abseits geführt und entsetzlich mit Eisenstangen traktiert. Auch der Gaden Mönch Tsering Phuntsok und Ngawang Dorjee, in dem die Wachen einen der Anstifter vermuteten, wurden auf diese Weise misshandelt. Drei Häftlinge wurden zusammen mit Ngawang Sungrab, der inzwischen nicht mehr sprechen konnte, ins Krankenhaus eingeliefert.

Auf die Misshandlungen hin folgten individuelle Vernehmungen aller Häftlinge. Diese begannen um 18 Uhr desselben Tages und dauerten bis zum folgenden Abend. Ohne Ausnahme wurde jeder Häftling so heftig geschlagen, dass kaum einer ohne schwere Verletzungen davonkam. Tenzin Dhrodul musste sich bäuchlings auf den Boden legen und dann schleiften sie ihn, so dass die Haut seines Gesichtes abgeschürft wurde. Sogar Thupten Kalsang, der nur noch eine Woche bis zur Entlassung hatte, wurde geschlagen und am folgenden Morgen obendrein noch zwei Stunden lang vernommen. Die beiden letzteren wurden ebenso wie Tsering Nyima so brutal misshandelt, dass ihr Nervensystem Schaden nahm und sie immer noch an den psychischen Nachwirkungen leiden. Lobsang Choephel, ein Mönch des Klosters Khangmar, welcher der chinesischen Brutalität nicht mehr standhalten konnte, nahm sich am Abend des 4. Mai das Leben, indem er sich an den Eisenstäben eines Abortfensters erhängte. Als Choephels Freunde nach einiger Zeit seinen toten Leib fanden, weinten sie laut vor Verzweiflung. Vier Häftlinge, Phuntsok Samdup, Lobsang Dawa, Buchung und Gyaltsen Choephel, hoben den Leichnam auf und riefen „Sie haben einen von uns umgebracht!“. Mitgefangene schlossen sich ihren Rufen an. Die Wachen, die herbeieilten, um zu schauen, was los war, befahlen vier Männern, den Körper in das Krankenrevier der Anstalt zu bringen. Diese liefen stattdessen mit dem Ruf „Sie haben unseren Mann umgebracht“ in Richtung Gefängnishof.

Kurz darauf transportierten die PAP Soldaten Buchung und Gyaltsen Choephel in Isolationszellen ab. Gleichzeitig stürmten die Wachen in die Zellen und herrschten die Häftlinge an: „Wer hat euren Mann umgebracht?“, und befahlen ihnen Ruhe zu geben.  Empört ergriff Sonam, ein Mönch von Lhoka, einen Gewehrlauf und ihn auf seine Brust haltend, forderte er den Aufseher auf, abzudrücken. Mehr Wachen eilten herbei und pferchten alle Gefangenen in eine einzige Zelle zusammen. Nach einiger Zeit wurden die Häftlinge einzeln herausgeholt und gefesselt, und dann wurden sie von fünf Wachen geschlagen, die sie mit Eisenstangen, elektrischen Schlagstöcken, und allem, was ihnen noch in die Hände kam, misshandelten. Fünf Gefangene erlitten so schwere Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen, dass sich nicht mehr alleine in ihre Zellen zurückgehen konnten und später an Gedächtnisausfällen litten. Lobsang Tsunden und Ringzin wurden so grausam verletzt, dass sie dem Tode nahe waren und ins Hospital gebracht werden mussten. Lobsang Tsunden stand eigentlich kurz vor seiner Entlassung, wegen seiner Verletzungen verzögerte sich diese jedoch.

Die Chinesen hatten nicht nur für den 4. Mai 1998 eine Zeremonie anberaumt, an diesem Tag sollte auch eine Menschenrechtsdelegation von der Europäischen Union, die aus den Pekinger Botschaftern Grossbritannien, Österreichs und Luxemburgs bestand, dem Gefängnis einen Besuch abstatten. Die Delegation, die zwischen 11 und 12 Uhr vormittags in Drapchi ankam, erklärte später, sie habe überhaupt nichts von irgendeinem störenden Zwischenfall innerhalb der Haftanstalt gemerkt. Sie sei zwar überrascht waren, dass man sie im Freien, etwas ausserhalb der inneren Gefängnistore empfangen und mit ihr gesprochen habe. Sonst fiel ihr nichts auf, was für eine Strafanstalt ungewöhnlich gewesen wäre.

Am 4. Mai 1998 waren es vier Tage, dass die Insassen der neuen rukhag #3 sich im Hungerstreik befanden, und sie waren ausserordentlich geschwächt, einige spuckten sogar Blut. Am Tag darauf waren sie so elend, dass sie nicht mehr richtig stehen konnten und nicht mehr in der Lage waren, die kurzen Besen anzuheben, um wie üblich den Hof zu fegen. Am folgenden Tag besuchte der Direktor der Haftanstalten der TAR (tib. lobsotru, chin. laogaizhu), begleitet von PSB Kadern, die Häftlinge. Er erkundigte sich, was sie zum Hungerstreik veranlasst habe und erklärte ihnen, sie würden auf diese Weise doch nur ihrem eigenen Körper Schaden zufügen. Er schien an der Sache interessiert zu sein und wollte mehr Einzelheiten wissen. Die Gefangenen klagten, ihnen sei vorgeworfen worden, dass sie zu üppig ernährt würden, wo ihre Kost doch in Wirklichkeit äussert dürftig ist, was der Grund sei, warum sie in Hungerstreik traten. Die Kader räumten daraufhin ein, dass die Gefängnisaufseher „einige Fehler gemacht“ hätten. Dadurch entspannte sich die Atmosphäre, und die Frauen konnten zum Abbruch ihres Protestes bewegt werden. Den Schwächsten träufelten die Offiziellen eigenhändig etwas Wasser in den Mund und liessen dann allen eine leichte gekochte Reissuppe bringen, welche die Gefangenen auch zu sich nahmen. Die Allerschwächsten wurden sogar intravenös ernährt.

Nach den Protesten vom 4. Mai dauerten die individuellen Vernehmungen bis 3. Juni. Die Aufseher gingen von Zelle zu Zelle und nahmen sich die Häftlinge nacheinander vor, so dass sie für jede Zelle über einen Tag benötigten. Mehrere Wachen stellten die Fragen, wobei sie die Opfer, die sich entkleiden mussten, mit sand-gefüllten Plastikrohren und Elektroschlagstöcken traktierten. Am 6. Mai wurde Dugtok, ein politischer Häftling, bei zwei Vernehmungssitzungen so brutal geschlagen, dass er dem Tode nahe war, und es wurden Sanitäter geholt, die ihn ins Hospital brachten.

Am 13. Mai wurde Ngawang Dorjee, der infolge der am 4. Mai erlittenen Schläge im Hospital lag, in seinen Zellentrakt zurückgebracht, obwohl sein Zustand noch sehr schlecht war. In ähnlicher Weise wurde Ngawang Sungrab von den Gefängnisaufsehern vernommen, während er im Krankenhaus lag und sich noch nicht von der Bauchoperation nach der Schussverletzung erholt hatte. Sie kamen am 26. Mai und traktierten ihn während der Befragung mit Elektroschlagstöcken, so dass seine Glieder ständig hin- und herzuckten. Am nächsten Tag wurde Ngawang Sungrab ohne Rücksicht darauf, dass er eine ernste Operation hinter sich hatte, ins Drapchi Gefängnis zurückgebracht und alleine in eine Zelle gelegt, womit ihm jeder Beistand von Mitgefangenen unmöglich gemacht wurde.

Am 3. Juni kamen Gefängniswärterinnen mit chinesischen Liederbüchern in die zwei weiblichen rukhags, und indem sie sich auf die Mai Proteste bezogen, warnten sie die Insassen der neuen rukhag #3: „Die Sache mit eurem schlechten Benehmen von neulich ist noch nicht zu Ende“. Sie befahlen ihnen dann, dass sie zwölf Lieder auf Chinesisch und Tibetisch zum Ruhm der Partei singen, einschliesslich der chinesischen Nationalhymne. Die politischen Gefangenen sangen nicht mit, weshalb die Wärterinnen sie aufforderten, die tibetischen Lieder zu singen, die sie wohl verstehen würden. Die Häftlinge blieben jedoch standhaft in ihrer Weigerung, und zur Strafe mussten sie unbeweglich draussen in der Sommerhitze stehen. Dabei wurden ihnen Zeitungsblätter unter die Arme und zwischen die Knie geklemmt, und sie mussten zudem eine Wasserschale auf den Kopf balancieren. Wenn etwas von diesen Dingen herunterfiel, bekamen sie Schläge. Ab und zu mussten sie sich ein wenig drehen, damit sie immer direkt in die Sonne blickten. Danach wurden sie einzeln zur Vernehmung mit den üblichen Schlägen und elektrischen Schocks weggeführt. Vier Tage lang ging es bei nur 10 Minuten täglicher Pause zur Nahrungsaufnahme und zum Toilettengang mit dieser Quälerei so weiter. Auf Gefangene, die zusammenbrachen, wurde erst recht eingedroschen.

Am Sonntag, den 7. Juni, hatten die Häftlinge der neuen rukhag #3 einen halben Tag Schonung. Da fiel einigen auf, dass sich Tsultrim Sangmo und Drugkyi Pema infolge der brutalen Misshandlungen in besorgniserregendem Zustand befanden. Um Mittag sah Choeying Kunsang, wie die Körper von zwei Nonnen, die so abgezehrt waren, dass ein einziger Aufseher sie halten konnte, zu einem aussen wartenden Fahrzeug getragen wurden. Einige Insassen der neuen rukhag #3 rannten hinterher und riefen: „Wohin bringt ihr unsere Gefährtinnen, ihr habt sie umgebracht!“ Der Aufseher antwortete: „Einige von euren Leuten haben sich im Lagerraum erhängt. Wir müssen sie jetzt ins Hospital bringen, um sie wiederzubeleben“. An jenem Nachmittag starben insgesamt 5 Nonnen der neuen rukhag #3, angeblich durch Erhängen oder durch Ersticken: Tsultrim Sangmo, Drugkyi Pema, Lobsang Wangmo, Khedron Yonten und Tashi Lhamo. Die Gefängnisleitung weigerte sich, eine Untersuchung vorzunehmen und die Leichen den Angehörigen zu dem traditionellen tibetischen Bestattungsritus auszuhändigen. Das eine wie das andere hätte nämlich den Schwergrad und die Art der Verletzungen, welchen die Gefangenen erlagen, ans Licht gebracht. Die Leichen wurden von der Gefängnisbehörde verbrannt, welche die ganze Zeit über den anderen Insassen versicherte, die fünf Nonnen seien zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden. Die Abteilung wurde nicht über ihren Tod informiert, und erst nach ihrer Entlassung erfuhren die Freundinnen der Verstorbenen die Wahrheit.

Auf die Todesfälle vom 7. Juni hin wurden beide rukhags #3 völlig isoliert, bis zum Sommer 1999. Die Häftlinge waren Tag und Nacht auf ihre Zellen beschränkt und durften nicht einmal hinausgehen, um ihre Toiletteneimer zu leeren. Gemeine Verbrecher wurden den politischen Gefangenen als Spitzel in die Zellen gesetzt, und in jeder Zelle eine Überwachungskamera angebracht. Diese Massnahmen machten es den Häftlingen praktisch unmöglich, irgend etwas über den Zustand verletzter Gefährtinnen in anderen Zellen zu erfahren, und sogar innerhalb der Zellen wurde die Kommunikation verhindert. Es war sehr eng in den kleinen Kammern, von denen jede 12 Gefangene enthielt. Als die Opfer schliesslich herausgelassen wurden, litten sie nicht nur an Sehschwäche, nachdem sie so lange im Halbdunkel gesessen hatten, sondern sie fanden es auch schwierig, ihre Beine zu gebrauchen und einige Schritte zu machen. Das Besucherrecht wurde bis Juni 1999 ausgesetzt, und nur allmählich wurde es den Zellen der Reihe nach wieder gewährt. Abgesehen davon, dass die Insassen auf diese Weise von jeglicher Information abgeschnitten waren, bedeutete das Ausbleiben der Besucher auch, dass sie die so wichtigen Lebensmittelpäckchen nicht mehr von ihren Angehörigen bekommen konnten. Daher litten sie immer mehr an Unterernährung. Ausserdem wurden den Insassen der zwei rukhags #3 Schreibpapier, Schreibstifte, Bücher, Briefe und ihre gerichtlichen Dokumente weggenommen und verbrannt.

Nach den Protesten vom Mai 1998 ergriff die Gefängnisaufsichtsbehörde, eingedenk ihrer Erfahrung mit früheren Demonstrationen in Drapchi 1990, wo die Bevölkerung von Lhasa den Gefangenen grosse Sympathie erwies und sie zu unterstützen versuchte, scharfe Massnahmen, um das Aussickern von Informationen aus dem Gefängniskomplex zu verhindern. Die Gefängnisbediensteten durften das Gelände mehrere Tage lang nicht verlassen, und es wurde ihnen mit Strafverfolgung gedroht, falls sie irgendwelche Informationen über das Vorgefallene weitergeben würden. Für mehrere Häftlinge, deren Entlassung kurz bevorstand, wurde das Entlassungsdatum verschoben, und man drohte ihnen mit ernster Vergeltung, falls sie mit irgend jemandem über die Proteste oder die darauffolgenden Todesfälle sprechen würden.

 

Einzelhaft

Aus der alten rukhag #3: Einzelhaft ohne Strafverlängerung:

1.   Ngawang Choezom, Laienname Pasang Lhamo, 30, Kloster Chubsang, festgenommen am 21. März 1992, zu 11 Jahren verurteilt, Länge der Isolationshaft nach dem 4. Mai 1998 nicht bekannt.

2.   Ngawang Tenzin, Laienname Lhadrol, 34, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995, zu 5 Jahren verurteilt, Länge der Isolationshaft nach dem 4. Mai 1998 nicht bekannt.

Aus der neuen rukhag #3: Sieben Monate Isolationshaft ohne Strafverlängerung:

1.   Damchoe Dolma, 28, Kloster Shar Bumpa, festgenommen am 25. Februar 1995, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.

2.   Khetsun Yeshi, Laienname Lhagpa, 25, Kloster Chubsang, festgenommen am 8. Februar 1995, wegen Beteiligung an einer Demonstration zu 5 Jahren verurteilt.

3.   Lobsang Choedron, 26, Kloster Chubsang, festgenommen am 6. Juli 1996, zu 3 Jahren verurteilt.

4.   Namdrol Wangmo, Laienname Yangdrol, 30, Kloster Shar Bumpa, Festnahme am 25. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.

5.   Ngawang Choezom, Laienname Oezer Dolma, 29, Kloster Chimelung, Festnahme am 10. März 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.

6.   Ngawang Dsompa, Laienname Jangchub Dolma, 28, Kloster Chimelung, festgenommen am 10. März 1995, wegen Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.

7.   Palchen, 28, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt.

8.   Rinchen Pema, Laienname Migmar, 25, Kloster Galo, Festname am 28. Februar 1995, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt.

9.   Sangmo, 25, Kloster Chubsang, Festnahme am 2. Februar 1995, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.

 10. Sangye Choedron, Laienname Tsamchoe Dolkar, 30, Kloster Rangjung,   Festname am 14. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.

 11. Tsenyi, 24, Kloster Chubsang, Festnahme am 6. Juli 1996, Urteil auf 4 Jahre.

 12. Tseten Dolkar, 28, Kloster Nakar, Festnahme im August 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt.

 13. Yeshe Choedron, 28, Kloster Chimelung, Festnahme am 10. März 1995, 5 Jahre Haft wegen Teilnahme an Demonstration.

 

Urteilsverlängerung wegen Beteiligung an den Protesten vom Mai 1998

1.   Bhuchung, 28, Kloster Taglung, Festnahme im November 1993, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 2 Jahre, insgesamt 7 Jahre.

2.   Che Che, 28, Kloster Gyabra, Festnahme am 15. Februar 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 2 auf 7 Jahre, 3 Monate Einzelhaft.

3.   Chogdrup Dolma, Laienname Namdrol, 29, Kloster Gyabra, Festnahme am 15. Februar 1995, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt, Strafverlängerung um 5 auf 11 Jahre, 3 Monate Einzelhaft.

4.   Jangchup Dolma, Laienname Palkyi, 29, Kloster Galo, Festnahme am 28. Februar 1995, Urteilsverlängerung um 6 auf 11 Jahre, 3 Monate Einzelhaft.

5.   Karma Dawa, alias Kadar, 33, aus Gonjo, Präfektur Chamdo, Kham, nicht-politischer Häftling, festgenommen 1995, zu 13 Jahren verurteilt, Initiator des Protests vom 1. Mai 1998, Urteilsverlängerung um 9 auf 22 Jahre; die anfänglich gelieferte Information, er sei bei dem Protest durch einen Schuss getötet oder kurz danach hingerichtet worden, hat sich als unrichtig erwiesen.

6.   Sonam Tsering, alias Kongtruk, 24, Kongpo, Kloster Gaden, aus politischen Gründen im Mai 1996 festgenommen, zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 1 Jahr auf insgesamt 6 Jahre.

7.   Lhasang, 30, Kloster Gonsar, festgenommen am 22. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9 Jahre.

8.   Choekyi Wangmo, 31, Kloster Shar Bumpa, festgenommen am 14. Juni 1994, wegen Teilnahme an Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, Verlängerung um 18 Monate auf 5½ Jahre, 2 Monate Einzelhaft in Gutsa. Aus der alten rukhag #3 am 31. Dezember 1999 entlassen, leidet sie an den psychischen Nachwirkungen ihrer Zeit in der Gefangenschaft. Bereits im Gefängnis zeigte sie Anzeichen von Irrsinn, wurde aber getadelt, sie würde „Geisteskrankheit vortäuschen“ und 6 Monate in Isolationshaft gesteckt, wo sie ständig geschlagen wurde. Choekyi Wangmo lebt nun in der Obhut ihrer Angehörigen, die sie wegen Gedächtnisverlustes infolge der Misshandlungen nicht einmal erkennen kann. Sie bedarf ständiger Fürsorge und Pflege, weil ihre Motorik und ihr Gleichgewichtssinn gestört sind und sie ständig über allerlei Gegenstände fällt.

9.   Tsephel, 22, Kloster Serwa, festgenommen 1997, wegen politischer Aktivitäten zu 14 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 2 auf 16 Jahre.

10. Lobsang Lungtok, alias Lobsang Tenzin, 31, Kloster Gaden, festgenommen am 20. März 1992, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 7 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 18 Monate auf 8½ Jahre.

11. Lokud, 27, Kloster Drepung, Festnahme 1997, nach Verhaftung durch ein Arbeitsteam zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9 Jahre.

12. Ngawang Dorje, 25, Kloster Gonsar, Festnahme Oktober 1994, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, infolge des Protestes vom 4. Mai Verlängerung um 3 auf insgesamt 8 Jahre.

13. Ngawang Kalsang, Laienname Norbu Phuntsok, 30, Kloster Jang Taglung, festgenommen am 22. Februar 1995, wegen Beteiligung an einer Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 3 auf 8 Jahre.

14. Ngawang Ngonkhen, Laienname Kalsang Phuntsok, 28, Kloster Tashigang, festgenommen am 27. März 1994, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 10 Jahre, 2 Monate Einzelhaft.

15. Ngawang Woebar, Laienname Wangdu, 31, Kloster Dechen Sa-nga Khar, festgenommen am 2. Dezember 1994, zu 4 Jahren verurteilt, wegen des Protestes am 1. Mai um 4 auf 8 Jahre verlängert.

16. Ngawang Sangdrol, Laienname Rigchog, 24, Kloster Garu, festgenommen am 17. Juni 1992, zu 3 Jahren verurteilt, im Oktober 1993 um 6 Jahre verlängert, im Juli 1996 um weitere 8 Jahre, und 1998 um noch einmal 4 Jahre, insgesamt 21 Jahre.

17. Ngawang Sungrab, Laienname Dawa Tsering, 35, Kloster Drepung, festgenommen am 27. September 1991, wegen Demonstration in Lhasa zu 10 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 3½ auf 13½ Jahre wegen des Protestes vom 4. Mai.

18. Ngawang Tensang, Laienname Penpa, 32, Kloster Drepung, festgenommen am 14. September 1991, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 10 Jahren verurteilt, um 5 auf insgesamt 15 Jahre verlängert.

19. Tenzin Namdrak, alias Pasang, 26, Kloster Phagmo, festgenommen am 18. August 1993, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9 Jahre.

20. Phuntsok Rigchog, Laienname Migmar, 25, Kloster Tashi Gang, festgenommen am 31. Mai 1994, verurteilt zu 6 Jahren wegen Beginnens einer Demonstration, Verlängerung um 4 auf 10 Jahre.

21. Sonam Choephel, alias Nagril, 29, Kloster Khangmar, festgenommen am 10. April 1995, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, um 3 auf 7 Jahre verlängert.

22. Tenzin, 30, Kloster Dargey Choede, festgenommen im Juni 1995, wegen Anbringens von Plakaten in seinem Kloster zu 4 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung von 4 auf 8 Jahre.

23. Lobsang Gelek, Laienname Penpa, 28, Kloster Khangmar, festgenommen am 15. April 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, wegen Startens des Protestes vom 4. Mai Urteilsverlängerung um 4 auf 9 Jahre.

24. Tenzin Jigme, Laienname Ka Pasang, 26, Kloster Jang Taglung, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 3 auf 8 Jahre.

25. Tharpa, 24, Kloster Phurbu Chok Ritro, festgenommen am 2. Juli 1994, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 2 auf 7 Jahre.

26. Lobsang Jampa, Laienname Tsering Phuntsok, 36, Kloster Gaden, festgenommen am 20. März 1992, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 8 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 18 Monate auf 9½ Jahre.

27. Yeshi Jinpa, Laienname Pema Samdup, 28, Kloster Sungrabling, festgenommen am 28. Juni 1993, durch ein Arbeitsteam verhaftet und zu 6 Jahren verurteilt, Verlängerung um 5 auf 11 Jahre.

 

III

 

 

 

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