Drapchi - das gefürchtetste Gefängnis Tibets II
Gesundheitsfürsorge und Ernährung Die kleine dem Drapchi Gefängnis
angeschlossene Krankenstation bietet nur eine begrenzte medizinische
Versorgungsmöglichkeit. Die Aufseher und Sanitäter weigern sich vielfach,
erkrankte politische Gefangene zu behandeln, mit der Begründung, sie
würden nur vorheucheln, krank zu sein. Wenn einige ernstlich erkrankte
Patienten ab und zu mal tatsächlich behandelt wurden, so brachte ihnen
dies nur kurzweilige Erleichterung, aber keine anhaltende Besserung oder
Genesung. Die Gefängnisverpflegung entspricht
nicht einmal der von der chinesischen Regierung festgesetzten Mindestnorm.
Bei ihren monatlichen Besuchen im Gefängnis dürfen Verwandte den
Häftlingen Lebensmittel mitbringen, wenn sie den erforderlichen Ausweis
vorlegen. Die Gefängnisaufseher können jedoch unter dem geringsten Vorwand
das Besucherrecht verweigern oder die Menge der Esswaren, welche die
Angehörigen mitbringen dürfen, einschränken. Die Kost der Häftlinge besteht aus
schwarzem Tee und einem tingmo (kleines Dampfbrötchen)
zum Frühstück, leicht gedünstetem Gemüse mit entweder einem tingmo oder etwas Reis zum
Mittagessen und wässriger Gemüsesuppe mit einem tingmo zum Abendessen. Wegen
der ungenügenden Essensrationen leiden viele Häftlinge unter
Ernährungsmängeln. Auch kranke Häftlinge bekommen dieselbe kümmerliche
Kost, so dass sich ihr Zustand noch verschlimmert und sie fast keine
Chance auf Genesung haben. Die Proteste vom Mai 1998 Der grösste und zugleich am brutalsten
niedergeschlagene aller Proteste innerhalb der Haftanstalt Drapchi
ereignete sich in den ersten vier Tagen des Monats Mai 1998. Fast jeder
Häftling war an den Protesten beteiligt, die zum Tod von acht Tibetern und
zu schweren Verletzungen, Einzelhaft und Urteilsverlängerungen vieler
anderer führten. Dennoch stritten die Chinesen in einem Schreiben an den
UN Sonderberichterstatter im Februar 1999 ab, dass es derartige Vorfälle
gegeben habe. Am 8. Mai 2000 räumte China
schliesslich bei einer Sitzung des UN Komitees gegen Folter in Genf den
Vorfall mit den Gefangenen-Demonstrationen in Drapchi von Anfang Mai 1998
ein. So erklärte der chinesische Delegierte dem Komitee: „Als das
Gefängnis Anfang Mai 1998 einen Flaggenappell abhielt, der zu dem
Gefängnisprogramm politischer Erziehung gehört, erdreistete sich eine
Handvoll krimineller Straftäter ganz unverfroren, separatistische Parolen
zu schreien und die Polizeibeamten der Haftanstalt zu beleidigen, zu
belagern und anzugreifen. Sie zertrümmerten und zerstörten auch
Einrichtungen der Anstalt und brachten die normale Ordnung im Gefängnis
gründlich durcheinander. Die Polizeikräfte der Anstalt ergriffen gemäss
den Vorkehrungen der Gefängnisverordnung die notwendigen Massnahmen, um
der Lage Herr zu werden. Während sie die Lage unter Kontrolle brachten,
gab es keine Todesfälle durch Misshandlung. Da einige Akte der Straftäter
eine Übertretung der Regeln der Gefängnisadministration und eine
Aufhetzung anderer zur Spaltung des Landes darstellten, wurden diese
Kriminellen gemäss dem Gesetz mit zusätzlichen Strafen belegt“. Folgendes trug sich nach Aussage
tibetischer politischer Häftlinge, die dem „Patriotismus
Erziehungsprogramm des Gefängnisses“ unterzogen wurden, am 1. und 4. Mai
1998 zu. Am 1. Mai 1998
plante die Obrigkeit zum Internationalen Arbeitstag eine Zeremonie, zu der
auch ein Flaggenappell und Vorführen militärischer Übungen durch die
Insassen gehörte. Um 10 Uhr früh wurden alle nicht-politischen Häftlinge
und über 60 weibliche politische Gefangene der neuen rukhag #3, sowie 60 männliche
politische Gefangene der neuen rukhag #5 in den grossen Hof
der Strafanstalt geschickt. Die Häftlinge der alten rukhags #3 und #5 waren
ausgeschlossen, weil sie in der Vergangenheit zuweilen Tendenzen
politischer Agitation im Gefängnis gezeigt hatten. Bewaffnete Aufseher
umgaben die Häftlinge und ein speziell ausgerüstetes Sonderkommando von
PSB Kräften war zur Kontrolle der weiblichen Gefangenen bereitgestellt.
Auch Kameraleute und Journalisten waren anwesend, sowie der Direktor des
chinesischen Gefängniswesens und der Leiter der Anstalt Drapchi. Auf dem Weg zu dem
Versammlungsplatz mussten die Häftlinge im Takt mit ihrem Schritt die
Standardparolen über das Umdenken wiederholen, wonach sie vor dem
Flaggenpostament in Reih und Glied aufgestellt wurden. Sie sollten nun das
chauvinistische Lied „Sozialismus ist gut“ singen, worauf unter den
Klängen der chinesischen Nationalhymne die chinesische Flagge in die Höhe
gezogen wurde. Unterdessen sprangen Karma Dawa und Karma Sonam, zwei
nicht-politische Häftlinge, aus der Reihe und begannen
Unabhängigkeitsparolen zu rufen und das Hissen der chinesischen Fahne auf
tibetischem Boden zu tadeln. Die anderen Häftlinge fielen prompt ein, und
die zwei Anstifter verteilten zudem Flugblätter mit denselben Slogans.
Kurzzeitig geriet die Szene ausser Kontrolle, dann wurden die weiblichen
Insassen jedoch schnell überwältigt, denn jeder Polizist des
Sonderkommandos stürzte sich auf die ihm zugeteilte Gefangene und stopfte
ihr den Mund zu, damit sie nicht mehr schreien konnte. Geschwind war die
PAP zur Stelle und drosch wild auf die aufbegehrenden Häftlinge ein. Auch
Warnschüsse in die Luft wurden abgegeben. Karma Dawa und Karma Sonam wurden
grausamst misshandelt und ebenso wie viele andere Häftlinge in
Einzelzellen gesperrt, während die übrigen Insassen in ihre jeweiligen
Zellen zurückgejagt wurden. Anders als bei früheren Vorfällen dieser Art,
als die Gefangenen gefesselt im Freien gelassen wurden, kamen noch am
selben Abend Arbeiter, um Badezimmer, Läden und Verhörkammern in
Einzelhaftzellen umzuwandeln. Lobsang Lungtok, ein 26-jähriger Mönch von
Kloster Gaden, und Phuntsok Wangchung, ein Student aus der Region Lhoka,
wurden kurz darauf in die berüchtigte Strafanstalt Powo Tramo
verlegt. Die Insassen der
alten rukhag #3
verfolgten das ganze Geschehen von ihren Zellenfenstern aus. Sie zogen
jedoch schnell ihre Köpfe weg, als sie Schüsse hörten, denn sie fürchteten
durch die Überwachungskameras identifiziert und später bestraft zu werden.
Die gemassregelten Insassen der neuen rukhag #3 wurden daraufhin in
den Hof zurückgebracht und mit elektrischen Schlagstöcken, mit
sand-gefüllten Plastikrohren, Gürtelschnallen und Gewehrenden geschlagen.
16 Gefangene, die besonders eifrig demonstriert hatten, wurden in
Isolationszellen gesperrt. 13 von ihnen blieben sieben Monate
eingeschlossen, während drei nach drei Monaten herauskamen, nur um ihre
Hafturteile verlängert zu sehen. Die Schläge und Misshandlungen gingen
drei Stunden so fort. Die für ihre Brutalität berüchtigte
Gefängniswärterin Pema Bhuti schrie die Gefangenen an, sie würden im
Gefängnis zu gut ernährt und hätten viel zu gute Kleider bekommen und
daher überschüssige Kraft zum Protestieren. Als die Häftlinge in ihre
Zellen zurückkehrten, wurden ihnen noch ihre dünnen Matratzen weggenommen,
so dass sie auf dem blossen Zementfussboden schlafen mussten. Am selben
Abend traten die Insassen der neuen rukhag #3 aus Protest gegen die
Misshandlung und die Verfrachtung ihrer Gefährtinnen in Einzelhaft in den
Hungerstreik, der sechs Tage dauern sollte. Drei Tage später,
am 4. Mai 1998, beabsichtigte die Gefängnisleitung anlässlich des
Internationalen Jugendtages eine fast gleiche Zeremonie abzuhalten. Wieder
waren Kameraleute zu der Versammlung im Gefängnishof anwesend, sowie der
Direktor der TAR Gefängnisbehörde und eine Abordnung von leitenden PSB
Kadern. Abgesehen von den Insassen der alten rukhags sollten alle Häftlinge
zu dem Ereignis erscheinen. Aber nur 20 weibliche Häftlinge wurden
ausersehen, weil die anderen durch den Hungerstreik zu geschwächt waren,
und selbst die zur Teilnahme an der Zeremonie ausgewählten mussten zum Hof
geführt werden. Wieder wurden die Gefangenen um 10 Uhr
vor dem Flaggenpodest aufgereiht. Überraschenderweise riefen die
Häftlinge, während die Flagge hochgezogen wurde, wieder
Unabhängigkeitsparolen, diesmal angeführt von Lobsang Gelek, einem Mönch
des Klosters Khangmar. Vorsichtshalber war bereits ein grosses Aufgebot an
Wachen und PAP Soldaten bereitgestellt worden, um einen Protestausbruch
wie bei der vorhergehenden Zeremonie zu verhindern. Das PAP Personal ist
in speziellen Techniken zur Verabreichung physischer Massregelung
ausgebildet, und viele ehemalige Gefangene können bezeugen, dass ihre
Schläge anders und viel brutaler als die von den normalen Gefängniswachen
ausgeteilten sind. Mit elektrischen Schlagstöcken, Eisenstangen und
hölzernen Polizeiknüppeln bewaffnet, kesselten sie das ganze Gelände
ein. Als die ersten Protestrufe ertönten,
feuerten die PAP Soldaten und die Gefängniswachen sofort Warnschüsse in
die Luft und stürzten herbei, um die Protestanten zu schlagen. Die auf dem
Hof anwesenden PSB Kader mussten sich schnellstens in Sicherheit bringen,
weil sie gerade in der Schusslinie standen. Die weiblichen Häftlinge, die
zu schwach zum Protestieren waren, wurden sofort in ihre Zellen
abtransportiert, in denen sie zusammen mit einigen Wachen eingesperrt
wurden. Die männlichen politischen Häftlinge wurden, nachdem sie
schreckliche Schläge erlitten, auf den Hof zurückgetrieben. Die 6 als die
aktivsten befundenen kamen in Einzelhaftzellen. Die übrigen wurden in ihre
Zellen zurückgeschafft, worauf jeder Häftling einzeln vernommen wurde. Von
Paljor, einem für seine Grausamkeit berüchtigten Aufseher, gefoltert, gab
Ngawang Tensun zu, dass er mitgemacht hatte, doch fügte er hinzu, er würde
dasselbe ohne weiteres noch einmal tun. Nach weiteren Misshandlungen wurde
er in Einzelhaft gesetzt. Einige andere Häftlinge, die am 1. Mai in
Einzelhaft gesperrt worden waren, wie Norbu Phuntsok, Migmar, Kapasang,
wurden nun in das PSB Haftzentrum der TAR und das PSB Haftzentrum von
Lhasa transferiert. Zudem wurden die Zellen in den einzelnen rukhags umstrukturiert, so dass
bisherige Freunde voneinander getrennt wurden, was für die Häftlinge, die
in den zwei Tagen schwere Verwundungen erlitten hatten, noch zusätzliche
Einsamkeit und Traurigkeit bedeutete. Die Insassen der alten rukhag #3 verfolgten die
Zeremonie von ihren Fenstern aus. Als der Protest anfing, fielen sie
spontan in den Sprechchor ein und zerbrachen die Fensterscheiben. Da der
Protest spontan erfolgte, herrschte etwa eine halbe Stunde lang
Verwirrung, bis die Wachen die Häftlinge überwältigen konnten. Dreieinhalb
Stunden lang nahmen sich PAP Soldaten und Wachen die Gefangenen einzeln
vor, um sie in ihren Zellen und im Hof zu misshandeln. Pema Bhuti tat sich
wieder durch Grausamkeit und Zynismus hervor und wiederholte ihre
Vorwürfe, die Nonnen bekämen zu viel Essen und zu gute Kleider. Sie schlug
eigenhändig jede Gefangene und sonderte dann diejenigen zu besonderer
Bestrafung aus, gegen sie ohnehin schon Groll hegte, was zehn waren, und
sie beschuldigte Ngawang Sangdrol und Lobsang Choekyi, den Protest vom
Zaun gebrochen zu haben. Ngawang Sangdrol wurde so sehr misshandelt, dass
sie bewusstlos umfiel und mehrere Wunden am Kopf davontrug. Als Phuntsok
Pema versuchte, sie vor weiteren Grausamkeiten zu schützen, wurde sie
selbst so brutal geschlagen, dass sie sich nicht mehr bewegen konnte. Die
Opfer wurden dann ohne irgendwelche medizinische Betreuung in ihre Zelle
gesperrt. Ngawang Choezom (Laienname Pasang Lhamo) und Ngawang Tenzin
(Laienname Lhadrol) kamen in Einzelhaftzellen, während Lobsang Choekyi zu
zwei Monaten Isolationshaft in das Gutsa Haftzentrum verlegt wurde. Später
kam sie nach Drapchi zurück. Die Insassen der alten rukhag #5 wurden ebenfalls von der Zeremonie ausgeschlossen, aber sie hatten keinen direkten Ausblick auf das Geschehen, wie die weibliche Abteilung. Als die Häftlinge der neuen rukhag #5 jedoch zurückgetrieben wurden, hörten sie den Krach und starteten sofort ihren eigenen Protest. Aufgebracht durch das, was draussen im Hof vor sich ging, zerbrachen die Häftlinge, angeführt von Ngawang Sungrab und Ngawang Dorjee, die Haupttür ihrer Abteilung. Nun stürzten von dem Lärm alarmiert die Wachen herbei und feuerten in die Luft. Der Chinese Zhu Xiofeng schoss jedoch direkt auf die randalierenden Häftlinge und traf Ngawang Sungrab in den Bauch. Ein Mitgefangener versuchte die Blutung mit einem Stück Tuch zu stoppen, was aber erfolglos war. Ein Mönch von Gaden Jamyang wurde ins Gesicht geschossen, so dass auch er heftig zu bluten begann. An diesem Punkt versuchte Tanak Jigme
Sangpo einzugreifen. Er wollte die Gefangenen beruhigen und forderte sie
auf, in ihre Zellen zurückzukehren. Aber schon kreisten die PAP Soldaten
die Häftlinge ein und bedrohten sie mit ihren Gewehren. Dann droschen sie
auf sie ein und stiessen sie herum, so dass Tanak Jigme Sangpo zu Boden
geworfen wurde. Wütend schnappte der Gaden Mönch Dawa eine Handvoll Erde
und warf sie den Wachen ins Gesicht. Zur Vergeltung wurde er gleich
abseits geführt und entsetzlich mit Eisenstangen traktiert. Auch der Gaden
Mönch Tsering Phuntsok und Ngawang Dorjee, in dem die Wachen einen der
Anstifter vermuteten, wurden auf diese Weise misshandelt. Drei Häftlinge
wurden zusammen mit Ngawang Sungrab, der inzwischen nicht mehr sprechen
konnte, ins Krankenhaus eingeliefert. Auf die
Misshandlungen hin folgten individuelle Vernehmungen aller Häftlinge.
Diese begannen um 18 Uhr desselben Tages und dauerten bis zum folgenden
Abend. Ohne Ausnahme wurde jeder Häftling so heftig geschlagen, dass kaum
einer ohne schwere Verletzungen davonkam. Tenzin Dhrodul musste sich
bäuchlings auf den Boden legen und dann schleiften sie ihn, so dass die
Haut seines Gesichtes abgeschürft wurde. Sogar Thupten Kalsang, der nur
noch eine Woche bis zur Entlassung hatte, wurde geschlagen und am
folgenden Morgen obendrein noch zwei Stunden lang vernommen. Die beiden
letzteren wurden ebenso wie Tsering Nyima so brutal misshandelt, dass ihr
Nervensystem Schaden nahm und sie immer noch an den psychischen
Nachwirkungen leiden. Lobsang Choephel, ein Mönch des Klosters Khangmar,
welcher der chinesischen Brutalität nicht mehr standhalten konnte, nahm
sich am Abend des 4. Mai das Leben, indem er sich an den Eisenstäben eines
Abortfensters erhängte. Als Choephels Freunde nach einiger Zeit seinen
toten Leib fanden, weinten sie laut vor Verzweiflung. Vier Häftlinge,
Phuntsok Samdup, Lobsang Dawa, Buchung und Gyaltsen Choephel, hoben den
Leichnam auf und riefen „Sie haben einen von uns umgebracht!“.
Mitgefangene schlossen sich ihren Rufen an. Die Wachen, die herbeieilten,
um zu schauen, was los war, befahlen vier Männern, den Körper in das
Krankenrevier der Anstalt zu bringen. Diese liefen stattdessen mit dem Ruf
„Sie haben unseren Mann umgebracht“ in Richtung Gefängnishof. Kurz darauf
transportierten die PAP Soldaten Buchung und Gyaltsen Choephel in
Isolationszellen ab. Gleichzeitig stürmten die Wachen in die Zellen und
herrschten die Häftlinge an: „Wer hat euren Mann umgebracht?“, und
befahlen ihnen Ruhe zu geben.
Empört ergriff Sonam, ein Mönch von Lhoka, einen Gewehrlauf und ihn
auf seine Brust haltend, forderte er den Aufseher auf, abzudrücken. Mehr
Wachen eilten herbei und pferchten alle Gefangenen in eine einzige Zelle
zusammen. Nach einiger Zeit wurden die Häftlinge einzeln herausgeholt und
gefesselt, und dann wurden sie von fünf Wachen geschlagen, die sie mit
Eisenstangen, elektrischen Schlagstöcken, und allem, was ihnen noch in die
Hände kam, misshandelten. Fünf Gefangene erlitten so schwere
Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen, dass sich nicht mehr alleine
in ihre Zellen zurückgehen konnten und später an Gedächtnisausfällen
litten. Lobsang Tsunden und Ringzin wurden so grausam verletzt, dass sie
dem Tode nahe waren und ins Hospital gebracht werden mussten. Lobsang
Tsunden stand eigentlich kurz vor seiner Entlassung, wegen seiner
Verletzungen verzögerte sich diese jedoch. Die Chinesen hatten
nicht nur für den 4. Mai 1998 eine Zeremonie anberaumt, an diesem Tag
sollte auch eine Menschenrechtsdelegation von der Europäischen Union, die
aus den Pekinger Botschaftern Grossbritannien, Österreichs und Luxemburgs
bestand, dem Gefängnis einen Besuch abstatten. Die Delegation, die
zwischen 11 und 12 Uhr vormittags in Drapchi ankam, erklärte später, sie
habe überhaupt nichts von irgendeinem störenden Zwischenfall innerhalb der
Haftanstalt gemerkt. Sie sei zwar überrascht waren, dass man sie im
Freien, etwas ausserhalb der inneren Gefängnistore empfangen und mit ihr
gesprochen habe. Sonst fiel ihr nichts auf, was für eine Strafanstalt
ungewöhnlich gewesen wäre. Am 4. Mai 1998 waren es vier Tage, dass
die Insassen der neuen rukhag
#3 sich im Hungerstreik befanden, und sie waren ausserordentlich
geschwächt, einige spuckten sogar Blut. Am Tag darauf waren sie so elend,
dass sie nicht mehr richtig stehen konnten und nicht mehr in der Lage
waren, die kurzen Besen anzuheben, um wie üblich den Hof zu fegen. Am
folgenden Tag besuchte der Direktor der Haftanstalten der TAR (tib. lobsotru, chin. laogaizhu), begleitet von PSB
Kadern, die Häftlinge. Er erkundigte sich, was sie zum Hungerstreik
veranlasst habe und erklärte ihnen, sie würden auf diese Weise doch nur
ihrem eigenen Körper Schaden zufügen. Er schien an der Sache interessiert
zu sein und wollte mehr Einzelheiten wissen. Die Gefangenen klagten, ihnen
sei vorgeworfen worden, dass sie zu üppig ernährt würden, wo ihre Kost
doch in Wirklichkeit äussert dürftig ist, was der Grund sei, warum sie in
Hungerstreik traten. Die Kader räumten daraufhin ein, dass die
Gefängnisaufseher „einige Fehler gemacht“ hätten. Dadurch entspannte sich
die Atmosphäre, und die Frauen konnten zum Abbruch ihres Protestes bewegt
werden. Den Schwächsten träufelten die Offiziellen eigenhändig etwas
Wasser in den Mund und liessen dann allen eine leichte gekochte Reissuppe
bringen, welche die Gefangenen auch zu sich nahmen. Die Allerschwächsten
wurden sogar intravenös ernährt. Nach den Protesten vom 4. Mai dauerten
die individuellen Vernehmungen bis 3. Juni. Die Aufseher gingen von Zelle
zu Zelle und nahmen sich die Häftlinge nacheinander vor, so dass sie für
jede Zelle über einen Tag benötigten. Mehrere Wachen stellten die Fragen,
wobei sie die Opfer, die sich entkleiden mussten, mit sand-gefüllten
Plastikrohren und Elektroschlagstöcken traktierten. Am 6. Mai wurde
Dugtok, ein politischer Häftling, bei zwei Vernehmungssitzungen so brutal
geschlagen, dass er dem Tode nahe war, und es wurden Sanitäter geholt, die
ihn ins Hospital brachten. Am 13. Mai wurde Ngawang Dorjee, der
infolge der am 4. Mai erlittenen Schläge im Hospital lag, in seinen
Zellentrakt zurückgebracht, obwohl sein Zustand noch sehr schlecht war. In
ähnlicher Weise wurde Ngawang Sungrab von den Gefängnisaufsehern
vernommen, während er im Krankenhaus lag und sich noch nicht von der
Bauchoperation nach der Schussverletzung erholt hatte. Sie kamen am 26.
Mai und traktierten ihn während der Befragung mit Elektroschlagstöcken, so
dass seine Glieder ständig hin- und herzuckten. Am nächsten Tag wurde
Ngawang Sungrab ohne Rücksicht darauf, dass er eine ernste Operation
hinter sich hatte, ins Drapchi Gefängnis zurückgebracht und alleine in
eine Zelle gelegt, womit ihm jeder Beistand von Mitgefangenen unmöglich
gemacht wurde. Am 3. Juni kamen
Gefängniswärterinnen mit chinesischen Liederbüchern in die zwei weiblichen
rukhags, und indem sie
sich auf die Mai Proteste bezogen, warnten sie die Insassen der neuen
rukhag #3: „Die Sache mit
eurem schlechten Benehmen von neulich ist noch nicht zu Ende“. Sie
befahlen ihnen dann, dass sie zwölf Lieder auf Chinesisch und Tibetisch
zum Ruhm der Partei singen, einschliesslich der chinesischen
Nationalhymne. Die politischen Gefangenen sangen nicht mit, weshalb die
Wärterinnen sie aufforderten, die tibetischen Lieder zu singen, die sie
wohl verstehen würden. Die Häftlinge blieben jedoch standhaft in ihrer
Weigerung, und zur Strafe mussten sie unbeweglich draussen in der
Sommerhitze stehen. Dabei wurden ihnen Zeitungsblätter unter die Arme und
zwischen die Knie geklemmt, und sie mussten zudem eine Wasserschale auf
den Kopf balancieren. Wenn etwas von diesen Dingen herunterfiel, bekamen
sie Schläge. Ab und zu mussten sie sich ein wenig drehen, damit sie immer
direkt in die Sonne blickten. Danach wurden sie einzeln zur Vernehmung mit
den üblichen Schlägen und elektrischen Schocks weggeführt. Vier Tage lang
ging es bei nur 10 Minuten täglicher Pause zur Nahrungsaufnahme und zum
Toilettengang mit dieser Quälerei so weiter. Auf Gefangene, die
zusammenbrachen, wurde erst recht eingedroschen. Am Sonntag, den 7.
Juni, hatten die Häftlinge der neuen rukhag #3 einen halben Tag
Schonung. Da fiel einigen auf, dass sich Tsultrim Sangmo und Drugkyi Pema
infolge der brutalen Misshandlungen in besorgniserregendem Zustand
befanden. Um Mittag sah Choeying Kunsang, wie die Körper von zwei Nonnen,
die so abgezehrt waren, dass ein einziger Aufseher sie halten konnte, zu
einem aussen wartenden Fahrzeug getragen wurden. Einige Insassen der neuen
rukhag #3 rannten
hinterher und riefen: „Wohin bringt ihr unsere Gefährtinnen, ihr habt sie
umgebracht!“ Der Aufseher antwortete: „Einige von euren Leuten haben sich
im Lagerraum erhängt. Wir müssen sie jetzt ins Hospital bringen, um sie
wiederzubeleben“. An jenem Nachmittag starben insgesamt 5 Nonnen der neuen
rukhag #3, angeblich
durch Erhängen oder durch Ersticken: Tsultrim Sangmo, Drugkyi Pema,
Lobsang Wangmo, Khedron Yonten und Tashi Lhamo. Die Gefängnisleitung
weigerte sich, eine Untersuchung vorzunehmen und die Leichen den
Angehörigen zu dem traditionellen tibetischen Bestattungsritus
auszuhändigen. Das eine wie das andere hätte nämlich den Schwergrad und
die Art der Verletzungen, welchen die Gefangenen erlagen, ans Licht
gebracht. Die Leichen wurden von der Gefängnisbehörde verbrannt, welche
die ganze Zeit über den anderen Insassen versicherte, die fünf Nonnen
seien zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden. Die Abteilung wurde
nicht über ihren Tod informiert, und erst nach ihrer Entlassung erfuhren
die Freundinnen der Verstorbenen die Wahrheit. Auf die Todesfälle vom 7. Juni hin
wurden beide rukhags #3
völlig isoliert, bis zum Sommer 1999. Die Häftlinge waren Tag und Nacht
auf ihre Zellen beschränkt und durften nicht einmal hinausgehen, um ihre
Toiletteneimer zu leeren. Gemeine Verbrecher wurden den politischen
Gefangenen als Spitzel in die Zellen gesetzt, und in jeder Zelle eine
Überwachungskamera angebracht. Diese Massnahmen machten es den Häftlingen
praktisch unmöglich, irgend etwas über den Zustand verletzter Gefährtinnen
in anderen Zellen zu erfahren, und sogar innerhalb der Zellen wurde die
Kommunikation verhindert. Es war sehr eng in den kleinen Kammern, von
denen jede 12 Gefangene enthielt. Als die Opfer schliesslich
herausgelassen wurden, litten sie nicht nur an Sehschwäche, nachdem sie so
lange im Halbdunkel gesessen hatten, sondern sie fanden es auch schwierig,
ihre Beine zu gebrauchen und einige Schritte zu machen. Das Besucherrecht
wurde bis Juni 1999 ausgesetzt, und nur allmählich wurde es den Zellen der
Reihe nach wieder gewährt. Abgesehen davon, dass die Insassen auf diese
Weise von jeglicher Information abgeschnitten waren, bedeutete das
Ausbleiben der Besucher auch, dass sie die so wichtigen
Lebensmittelpäckchen nicht mehr von ihren Angehörigen bekommen konnten.
Daher litten sie immer mehr an Unterernährung. Ausserdem wurden den
Insassen der zwei rukhags
#3 Schreibpapier, Schreibstifte, Bücher, Briefe und ihre
gerichtlichen Dokumente weggenommen und verbrannt. Nach den Protesten vom Mai 1998 ergriff
die Gefängnisaufsichtsbehörde, eingedenk ihrer Erfahrung mit früheren
Demonstrationen in Drapchi 1990, wo die Bevölkerung von Lhasa den
Gefangenen grosse Sympathie erwies und sie zu unterstützen versuchte,
scharfe Massnahmen, um das Aussickern von Informationen aus dem
Gefängniskomplex zu verhindern. Die Gefängnisbediensteten durften das
Gelände mehrere Tage lang nicht verlassen, und es wurde ihnen mit
Strafverfolgung gedroht, falls sie irgendwelche Informationen über das
Vorgefallene weitergeben würden. Für mehrere Häftlinge, deren Entlassung
kurz bevorstand, wurde das Entlassungsdatum verschoben, und man drohte
ihnen mit ernster Vergeltung, falls sie mit irgend jemandem über die
Proteste oder die darauffolgenden Todesfälle sprechen würden. Einzelhaft Aus der
alten rukhag #3: Einzelhaft ohne Strafverlängerung: 1.
Ngawang Choezom, Laienname Pasang Lhamo, 30, Kloster Chubsang,
festgenommen am 21. März 1992, zu 11 Jahren verurteilt, Länge der
Isolationshaft nach dem 4. Mai 1998 nicht bekannt. 2.
Ngawang Tenzin, Laienname Lhadrol, 34, Kloster Gyabra, festgenommen
am 15. Februar 1995, zu 5 Jahren verurteilt, Länge der Isolationshaft nach
dem 4. Mai 1998 nicht bekannt. Aus der
neuen rukhag #3: Sieben Monate Isolationshaft ohne
Strafverlängerung: 1.
Damchoe Dolma, 28, Kloster Shar Bumpa, festgenommen am 25. Februar
1995, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt. 2.
Khetsun Yeshi, Laienname Lhagpa, 25, Kloster Chubsang, festgenommen
am 8. Februar 1995, wegen Beteiligung an einer Demonstration zu 5 Jahren
verurteilt. 3.
Lobsang Choedron, 26, Kloster Chubsang, festgenommen am 6. Juli
1996, zu 3 Jahren verurteilt. 4.
Namdrol
Wangmo, Laienname Yangdrol, 30, Kloster Shar Bumpa, Festnahme am 25.
Februar
1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 6 Jahren verurteilt. 5.
Ngawang Choezom, Laienname Oezer Dolma, 29, Kloster Chimelung,
Festnahme am 10. März 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 4
Jahren verurteilt. 6.
Ngawang Dsompa, Laienname Jangchub Dolma, 28, Kloster Chimelung,
festgenommen am 10. März 1995, wegen Demonstration zu 4 Jahren
verurteilt. 7.
Palchen, 28, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995,
wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt. 8.
Rinchen Pema, Laienname Migmar, 25, Kloster Galo, Festname am 28.
Februar 1995, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt. 9.
Sangmo, 25, Kloster Chubsang, Festnahme am 2. Februar 1995, wegen
Demonstration zu 6 Jahren verurteilt. 10. Sangye Choedron, Laienname
Tsamchoe Dolkar, 30, Kloster Rangjung, Festname am 14. Februar
1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 6 Jahren verurteilt. 11. Tsenyi, 24, Kloster Chubsang,
Festnahme am 6. Juli 1996, Urteil auf 4 Jahre. 12. Tseten Dolkar, 28, Kloster
Nakar, Festnahme im August 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren
verurteilt. 13. Yeshe Choedron, 28, Kloster
Chimelung, Festnahme am 10. März 1995, 5 Jahre Haft wegen Teilnahme an
Demonstration. Urteilsverlängerung wegen Beteiligung
an den Protesten vom Mai 1998 1.
Bhuchung, 28, Kloster Taglung, Festnahme im November 1993, wegen
Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 2 Jahre, insgesamt 7
Jahre. 2. Che
Che, 28, Kloster Gyabra, Festnahme am 15. Februar 1995, wegen
Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 2 auf 7
Jahre, 3 Monate Einzelhaft. 3.
Chogdrup
Dolma, Laienname Namdrol, 29, Kloster Gyabra, Festnahme am 15.
Februar
1995, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt,
Strafverlängerung um 5 auf 11 Jahre, 3 Monate Einzelhaft. 4.
Jangchup Dolma, Laienname Palkyi, 29, Kloster Galo, Festnahme am
28. Februar 1995, Urteilsverlängerung um 6 auf 11 Jahre, 3 Monate
Einzelhaft. 5. Karma
Dawa, alias Kadar, 33, aus Gonjo, Präfektur Chamdo, Kham,
nicht-politischer Häftling, festgenommen 1995, zu 13 Jahren verurteilt,
Initiator des Protests vom 1. Mai 1998, Urteilsverlängerung um 9 auf 22
Jahre; die anfänglich gelieferte Information, er sei bei dem Protest durch
einen Schuss getötet oder kurz danach hingerichtet worden, hat sich als
unrichtig erwiesen. 6. Sonam
Tsering, alias Kongtruk, 24, Kongpo, Kloster Gaden, aus politischen
Gründen im Mai 1996 festgenommen, zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um
1 Jahr auf insgesamt 6 Jahre. 7.
Lhasang, 30, Kloster Gonsar, festgenommen am 22. Februar 1995,
wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 5 Jahren verurteilt,
Verlängerung um 4 auf 9 Jahre. 8.
Choekyi Wangmo, 31, Kloster Shar Bumpa, festgenommen am 14. Juni
1994, wegen Teilnahme an Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt,
Verlängerung um 18 Monate auf 5½ Jahre, 2 Monate Einzelhaft in Gutsa. Aus
der alten rukhag #3 am
31. Dezember 1999 entlassen, leidet sie an den psychischen Nachwirkungen
ihrer Zeit in der Gefangenschaft. Bereits im Gefängnis zeigte sie
Anzeichen von Irrsinn, wurde aber getadelt, sie würde „Geisteskrankheit
vortäuschen“ und 6 Monate in Isolationshaft gesteckt, wo sie ständig
geschlagen wurde. Choekyi Wangmo lebt nun in der Obhut ihrer Angehörigen,
die sie wegen Gedächtnisverlustes infolge der Misshandlungen nicht einmal
erkennen kann. Sie bedarf ständiger Fürsorge und Pflege, weil ihre Motorik
und ihr Gleichgewichtssinn gestört sind und sie ständig über allerlei
Gegenstände fällt. 9.
Tsephel, 22, Kloster Serwa, festgenommen 1997, wegen politischer
Aktivitäten zu 14 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 2 auf 16
Jahre. 10. Lobsang
Lungtok, alias Lobsang Tenzin, 31, Kloster Gaden, festgenommen am 20. März
1992, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 7 Jahren
verurteilt, Urteilsverlängerung um 18 Monate auf 8½ Jahre. 11. Lokud, 27,
Kloster Drepung, Festnahme 1997, nach Verhaftung durch ein Arbeitsteam zu
5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9 Jahre. 12. Ngawang
Dorje, 25, Kloster Gonsar, Festnahme Oktober 1994, wegen Demonstration in
Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, infolge des Protestes vom 4. Mai
Verlängerung um 3 auf insgesamt 8 Jahre. 13. Ngawang
Kalsang, Laienname Norbu Phuntsok, 30, Kloster Jang Taglung, festgenommen
am 22. Februar 1995, wegen Beteiligung an einer Demonstration zu 5 Jahren
verurteilt, Verlängerung um 3 auf 8 Jahre. 14. Ngawang
Ngonkhen, Laienname Kalsang Phuntsok, 28, Kloster Tashigang, festgenommen
am 27. März 1994, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt, Verlängerung
um 4 auf 10 Jahre, 2 Monate Einzelhaft. 15. Ngawang
Woebar, Laienname Wangdu, 31, Kloster Dechen Sa-nga Khar, festgenommen am
2. Dezember 1994, zu 4 Jahren verurteilt, wegen des Protestes am 1. Mai um
4 auf 8 Jahre verlängert. 16. Ngawang
Sangdrol, Laienname Rigchog, 24, Kloster Garu, festgenommen am 17. Juni
1992, zu 3 Jahren verurteilt, im Oktober 1993 um 6 Jahre verlängert, im
Juli 1996 um weitere 8 Jahre, und 1998 um noch einmal 4 Jahre, insgesamt
21 Jahre. 17. Ngawang
Sungrab, Laienname Dawa Tsering, 35, Kloster Drepung, festgenommen am 27.
September 1991, wegen Demonstration in Lhasa zu 10 Jahren verurteilt,
Urteilsverlängerung um 3½ auf 13½ Jahre wegen des Protestes vom 4.
Mai. 18. Ngawang
Tensang, Laienname Penpa, 32, Kloster Drepung, festgenommen am 14.
September 1991, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 10 Jahren
verurteilt, um 5 auf insgesamt 15 Jahre verlängert. 19. Tenzin
Namdrak, alias Pasang, 26, Kloster Phagmo, festgenommen am 18. August
1993, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9
Jahre. 20. Phuntsok
Rigchog, Laienname Migmar, 25, Kloster Tashi Gang, festgenommen am 31. Mai
1994, verurteilt zu 6 Jahren wegen Beginnens einer Demonstration,
Verlängerung um 4 auf 10 Jahre. 21. Sonam
Choephel, alias Nagril, 29, Kloster Khangmar, festgenommen am 10. April
1995, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt,
um 3 auf 7 Jahre verlängert. 22. Tenzin, 30,
Kloster Dargey Choede, festgenommen im Juni 1995, wegen Anbringens von
Plakaten in seinem Kloster zu 4 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung von
4 auf 8 Jahre. 23. Lobsang
Gelek, Laienname Penpa, 28, Kloster Khangmar, festgenommen am 15. April
1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren
verurteilt, wegen Startens des Protestes vom 4. Mai Urteilsverlängerung um
4 auf 9 Jahre. 24. Tenzin
Jigme, Laienname Ka Pasang, 26, Kloster Jang Taglung, festgenommen am 15.
Februar 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt,
Urteilsverlängerung um 3 auf 8 Jahre. 25. Tharpa, 24,
Kloster Phurbu Chok Ritro, festgenommen am 2. Juli 1994, wegen Beteiligung
an Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 2
auf 7 Jahre. 26. Lobsang
Jampa, Laienname Tsering Phuntsok, 36, Kloster Gaden, festgenommen am 20.
März 1992, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 8 Jahren
verurteilt, Urteilsverlängerung um 18 Monate auf 9½ Jahre. 27. Yeshi Jinpa,
Laienname Pema Samdup, 28, Kloster Sungrabling, festgenommen am 28. Juni
1993, durch ein Arbeitsteam verhaftet und zu 6 Jahren verurteilt,
Verlängerung um 5 auf 11 Jahre. |